Auszug aus den Mietbedingungen:


   - Reinigungskosten stark verschmutzter Maschinen werden mit 18,50€ netto pro angefangener halben Stunde berechnet. (zzgl. Materialkosten)
   - Reparaturarbeiten / Lackierarbeiten innerhalb unserer Firma werden mit 22,50€ netto pro angefangener halben Stunde berechnet. (zzgl. Materialkosten, Ersatzteile)
  - Reparaturarbeiten / Lackierarbeiten außerhalb unserer Firma muss der Mieter zu 100% tragen. (zzgl. Materialkosten, Ersatzteile)

Defekte und Beschädigungen muss der Mieter zu 100% tragen !


Mietbedingungen
1. Die Herausgabe der Maschinen erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Personalausweises und einer schriftlichen Bestellung des Mieters.
2. Die Mietpreise gelten ab unserem Lager.
3. Bei Selbstabholung von Mietgeräten geschieht der Transport auf Kosten und Gefahr des Mieters.
4. Für die Berechnung einer Tagesmiete ( Werktage, Mo, Di, Mi, Do, Fr) werden max. 8 Betriebsstunden, für Wochenendmiete ( Sa. + So. ) werden max. 12 Betriebsstunden zugrunde gelegt. Jede weitere Betriebsstunde kostet 15,-€. Die volle Tagesmiete ist auch dann zu zahlen, wenn die normale Schichtzeit nicht voll ausgenutzt wird.
Die Mietpreise verstehen sich ohne Brenn-, Kraft- und Schmierstoffe.
5. Der Mieter ist verpflichtet, für fachgerechte Wartung und Pflege der Mietgeräte zu sorgen.
6. Durch den Mieter ist täglich eine Ölkontrolle durchzuführen.
7. Es dürfen nur handelsübliche Schmier-, Öl-, Benzin-, und Dieselkraftstoffe verwendet werden.
8. Die Mietgeräte werden dem Mieter in sauberem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand übergeben.
9. Die Mietgeräte sind dem Vermieter in sauberem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand zurückzugeben. Fehlender Kraftstoff wird gesondert nach Tagespreisen berechnet.
10. Pflichten des Mieters
Der Mieter bestätigt, dass er die im Mietvertrag angegebenen Geräte in erstklassigem und betriebsbereitem Zustand übernommen hat. Er verpflichtet sich, die gemieteten Geräte vor jeder Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Geräte unter Beachtung der Betriebsanleitung Sorge zu tragen; vor allem sind alle Ölstände und ggf. Wasserstände laufend zu kontrollieren und in der vorgeschriebenen Höhe zu halten
11. Die Mietzeit beginnt am Tage der Bereitstellung bzw. Abholung oder der Anlieferung und endet am Tage der Rückgabe.
12. Tritt während der Mietzeit ein Schaden auf, so ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
13. Fehlende Mietgeräte, Werkzeuge und Zubehör sowie erforderliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
   - Reinigungskosten stark verschmutzter Maschinen werden mit 18,50€ netto pro angefangener halben Stunde berechnet. (zzgl. Materialkosten)
   - Reparaturarbeiten / Lackierarbeiten innerhalb unserer Firma werden mit 22,50€ netto pro angefangener halben Stunde berechnet. (zzgl. Materialkosten, Ersatzteile)
  - Reparaturarbeiten / Lackierarbeiten außerhalb unserer Firma muss der Mieter zu 100% tragen. (zzgl. Materialkosten, Ersatzteile)
14. Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar
15. Rechte des Vermieters
Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen mit dreitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle ausnahmsweise vom Vermieter getragen.
Die Geräte müssen jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung oder Überbeanspruchung oder Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Mieters, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des Mieters abholen lassen.
Ferner kann der Vermieter vom Mieter bei Verletzung aller angegebenen Verpflichtungen Schadenersatz fordern.
In Zweifelsfällen ist das Gutachten eines Sachverständigen maßgebend. Der Vermieter schließt eine Maschinenbruch-Versicherung mit umfangreicher Deckungszusage bei geringer Selbstbeteiligung für den Schadensfall ab. Bei Schäden, die durch diese Maschinenbruch-Versicherung gedeckt sind, hat der Mieter in jedem Falle die Höhe der Selbstbeteiligung voll zu tragen und für nicht oder nur teilweise von der Versicherung gedeckte Schäden vollen Schadenersatz an den Vermieter zu leisten.
Die anteiligen Prämienkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reparaturen von mutwilligen Schäden werden berechnet.
Haftung:
Der Mieter haftet für die gemieteten Geräte. Sollte es ihm aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt, unmöglich sein, die Geräte zurückzugeben, so hat er Ersatz dafür zu leisten. Bis zum Eingang der Ersatzleistung wird die normale Miete in Rechnung gestellt.
Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Geräte ergeben.
Haftungsausschluss: Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung und Schadensersatzansprüche auf Grund eines Maschinenausfalls.
Sonstige Bestimmungen:
Diese Mietbestimmungen sind auch für alle zukünftigen Vermietungen von Geräten ohne besonderen Hinweis Vertragsgegenstand.
Abweichungen oder Ergänzungen der Mietbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Entfällt eine Bestimmung der Mietbedingungen, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 38828 Wegeleben. Dies gilt auch im Falle des Rücktritts und des Protestes von Wechseln und Schecks.
Bei Brand, Beschädigung und Entwendung haftet der Mieter. Es ist deshalb vom Mieter eine Versicherung abzuschließen.
Haftpflichtschäden sind vom Mieter selbst zu versichern. Der Mieter ist durch unser geschultes Fachpersonal auf oder an der Maschine eingewiesen worden.

Bitte beachten Sie:
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1500,-€. Diese ist vom Mieter zu tragen. Bei Schäden über 1.500,00€ wird ein Selbstbeteiligungsbetrag von 1.500,00€ pro Schadenfall in Rechnung gesetzt, sofern der Maschinenbruchversicherer die Schäden anerkennt, ansonsten sind diese durch den Mieter zu tragen. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch den Vermieter besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Mietkosten. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie unsere Mietbedingungen und aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
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